Entschiedener Widerstand der Universitäten und Fachhochschulen gegen Aufweichung der Vergabekriterien – Zuständigkeit für Gesetzesvollzug darf nicht an Industrie- und Handelskammern übertragen werden.
Mit großer Sorge sehen die bayerischen Hochschulen die schleichende Aufweichung der Kriterien für akademische Abschlüsse. Durch zunehmende Versuche, Bachelorund Master-Titel auch ohne ein akademisches Studium zu verleihen, wird die Akzeptanz des Bologna-Prozesses in Frage gestellt. Parallel dazu wird durch eine zu schematische Anwendung des EU-weiten Qualifikationsrahmens auf akademische Berufsabschlüsse eine weitere Nivellierung herbeigeführt.
Ein besonders brisantes Beispiel findet sich im Entwurf zur Novellierung des bayerischen Ingenieurgesetzes, das festlegt, welche Berufsqualifikationen zum Führen der Berufsbezeichnungen „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ berechtigen. „Vor dem Hintergrund von Deregulierung und staatlichem Stellenabbau“ sieht der Entwurf vor, den Vollzug des Gesetzes von den Bezirksregierungen ausgerechnet auf die Industrie- und Handelskammern zu übertragen. Als Träger von Weiterbildungsangeboten mit pseudo-akademischen Abschlusstiteln wie „professional Bachelor“ streben aber genau diese die Aufweichung der Vergabekriterien an.
In diesem Zusammenhang lassen Universität Bayern e.V. und Hochschule Bayern e.V. keinen Zweifel daran, dass sie sich gegen jegliche Regelungen wehren, die Tendenzen scheinakademischer Titelverleihung Vorschub leisten. Prof. Alf Zimmer, Vorsitzender der Universität Bayern, hat es bei der Sommerklausur in Irsee am 20./21. Juli 2007 auf den Punkt gebracht: „Wo Bachelor draufsteht, muss auch Bachelor drin sein“.
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