PM Novellierung Bayer. Ingenieurgesetz
Akademische Titelvergabe muss den Hochschulen vorbehalten bleiben
Entschiedener Widerstand der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen gegen Aufweichung der Vergabekriterien - Zuständigkeit für Gesetzesvollzug darf nicht an Industrie- und Handelskammern übertragen werden.