Angesichts steigender Anforderungen an die Hochschulen hinsichtlich von Verwaltungsaufgaben, die unmittelbar mit der Lehre zusammenhängen,
haben sich Universität Bayern und Hochschule Bayern in einer gemeinsamen Erklärung an Ministerpräsident Beckstein gewandt, damit die Verwaltungsgebühr künftig zweckgebunden den Hochschulen direkt zugute kommt.