19.07.2018

Innovationsbündnis Hochschule 4.0 Milliarden-Geldsegen für Bayerns Hochschulen

Bild: Das „Innovationsbündnis Hochschule 4.0“ wurde u.a. von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, (Mitte), der Präsidentin der Hochschule Neu-Ulm Prof. Dr. Uta M. Feser, der Präsidentin der Universität Augsburg Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, der Präsidentin der Hochschule für Fernsehen und Film München Prof. Bettina Reitz und Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle (v.l.n.r.) unterzeichnet.


Ministerpräsident Söder: „Wir schreiben die Erfolgsgeschichte fort und stellen Mittel in Milliardenhöhe für unsere Hochschulen unter den ‚Schutzschirm‘ des Bündnisses – so geben wir unseren bayerischen Hochschulen ein Höchstmaß an Planungssicherheit und Stabilität“.  „Mit dem heute unterzeichneten Innovationsbündnis Hochschule 4.0 bekennt sich Bayern zu einer klaren politischen Prioritätensetzung für Bildung, Wissenschaft und Innovation“, betonte Wissenschaftsministerin Kiechle in ihrer Ansprache. Die Vorsitzende der Universität Bayern e.V. Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel wies auf eine Besonderheit im Innovationsbündnis 4.0 hin: „Der Rahmenteil enthält ein ausführliches und hochschulpolitisch bedeutsames Bekenntnis zu allgemeinen Freiheiten und wechselseitigen Verpflichtungen, die einander binden und als Leitgedanken der Arbeit der kommenden Jahre verstanden werden“.

Seit 2005 schließt der Freistaat Bayern mit den bayerischen Hochschulen Innovationsbündnisse ab. Das aktuelle Innovations-bündnis Hochschule 2018 läuft Ende 2018 aus. Das neue Innovationsbündnis Hochschule 4.0 ist auf den Zeitraum 2019 bis 2022 angelegt. Mit dem Innovationsbündnis gewährt der Freistaat den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit über den aktuellen Doppelhaushalt hinaus. Im Gegenzug verpflichten sich die Hochschulen auf die Erreichung hochschulpolitischer Ziele, etwa eine konkrete Anzahl zusätzlich aufzunehmender Studienanfänger.

Das neue Innovationsbündnis Hochschule 4.0 enthält gegenüber den derzeit geltenden Regelungen folgende wesentlichen Punkte und Weiterentwicklungen:

  • Die Hochschulen erhalten über den aktuellen Doppelhaushalt hinaus für die Laufzeit des neuen Bündnisses eine Mittelgarantie in Milliardenhöhe.

  • Der Innovationsfonds Universitäten soll von 8,1 Millionen Euro auf 25,5 Millionen € pro Jahr, der Innovationsfonds für Fachhochschulen von 2,2 Millionen Euro auf 17,0 Millionen € pro Jahr aufgestockt werden. Der neue Innovationsfonds für Kunsthochschulen wird mit einem Budget von 1,0 Millionen € pro Jahr ausgestattet.

  • Automatischer Ausgleich der Tarifsteigerungen auch für Universitätskliniken: Tarifsteigerungen erhöhen automatisch die Mittel, die Hochschulen, erstmals einschließlich der Universitätsklinika, zur Verfügung stehen. Allein für die Universitätsklinika bedeutet die „Schließung der Tarifschere“ für das Jahr 2019 ein Plus von 12 Millionen € und für 2020 ein Plus von 19,7 Millionen €.