16.04.2021

Novellierung des Infektionsschutzgesetzes

Eindringlicher Appell der bayerischen Universitäten an die Bayerischen Mitglieder des Deutschen Bundestages: Studierende nicht erneut im Diskurs um die Bewältigung der Pandemie vergessen!

In ihrer Stellungnahme vom 15. April 2021 weist die Universität Bayern e.V. – Bayerische Universitätenkonferenz – darauf hin, dass es zur Sicherstellung der Studierbarkeit einiger weniger Ausnahmen im Infektionsschutzgesetz bedarf, die weiterhin zwingend in Präsenz angeboten werden müssen. Dies betrifft vorwiegend labor-, kunst-, musik- und sportpraktische Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen. 

Die bayerischen Universitäten begrüßen es, dass in der Begründung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits Prüfungen von einer generellen Untersagung ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 ausgenommen bleiben. Gleichzeitig fordern die bayerischen Universitäten, dass labor-, kunst-, musik- und sportpraktische Lehrveranstaltungen unabhängig von der Inzidenz in Präsenz in der Form ermöglicht werden, wie sie schon bisher z. B. die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorsieht.

Frau Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel (Augsburg), Vorsitzende der Universität Bayern e.V. – Bayerische Universitätenkonferenz: „Die bisherige bayerische Regelung hat sich in der Praxis hervorragend bewährt und sollte deshalb in die Bundesregelung übernommen werden, zumindest aber in die Gesetzesbegründung. Die bayerischen Universitäten sind bereit, diese Ausnahmen zusätzlich zu dem geltenden und bewährten Hygienekonzept durch eine Teststrategie abzusichern.“

Herr Prof. Dr. Stefan Leible (Bayreuth), stellvertretender Vorsitzender der Universität Bayern e.V.: „Die Universitäten und ihre Studierenden wurden viel zu lange in der Diskussion um die Bewältigung der Pandemie vergessen. Wenn jedoch durch ein Herunterfahren von Studium und Lehre auf den Nullpunkt die Studierbarkeit in vielen Fächern bedroht ist, ist es an der Zeit, die Stimme zu erheben.“