Innovationsbündnis 4.0

Planungssicherheit für die bayerischen Universitäten. Mit dem Innovationsbündnis der vierten Generation verständigen sich der Freistaat Bayern und die bayerischen Hochschulen auf die planerischen und finanziellen Rahmenbedingungen bis 2022.

Frau Staatsministerin a. D. Prof. Dr. med. Marion Kiechle unterzeichnet das Innovationsbündnis Hochschule 4.0. Von links nach rechts: Prof. Dr. Uta Feser, Vorsitzende von Hochschule Bayern e.V., Prof. Dr. Sabine-Doering-Manteuffel, Vorsitzende von Universität Bayern e.V., Staatsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle, Prof. Bettina Reitz, Sprecherin der Kunst- und Musikhochschulen, Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Quelle: Bayerische Staatskanzlei

Frau Staatsministerin a. D. Prof. Dr. med. Marion Kiechle unterzeichnet das Innovationsbündnis Hochschule 4.0. Von links nach rechts: Prof. Dr. Uta Feser, Vorsitzende von Hochschule Bayern e.V., Prof. Dr. Sabine-Doering-Manteuffel, Vorsitzende von Universität Bayern e.V., Staatsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle, Prof. Bettina Reitz, Sprecherin der Kunst- und Musikhochschulen, Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Quelle: Bayerische Staatskanzlei

 

Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Wissenschaftsministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle unterzeichnen am 17. Juli gemeinsam mit 32 Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten im Kuppelsaal der Bayerischen Staatskanzlei das Innovationsbündnis Hochschule 4.0. Wie die vorhergehenden Bündnisse garantiert es verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und Planungssicherheit über die Laufzeit des Bündnisses. Im Gegenzug verpflichten sich die Universitäten, eine konkrete Anzahl zusätzlicher Studienbewerber aufzunehmen und wichtige hochschulpolitische Ziele umzusetzen. Gegenüber den bisherigen Rahmenbedingungen enthält das Innovationsbündnis Hochschule 4.0 ein strategisches Konzept zur Weiterentwicklung der bayerischen Hochschulen, in dem die Leitlinien und Ziele der bayerischen Hochschulpolitik und Hochschulentwicklungsplanung auch im Hinblick auf nationale und internationale Entwicklungen sowie gesellschaftliche Herausforderungen festgelegt werden.

Partnerschaftliches Verhältnis zwischen Staat und staatlichen Hochschulen

Der Vertragsabschluss steht beispielhaft für das partnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat und seinen Hochschulen. Gemeinsam gehen Hochschulen und Staat alle großen Herausforderungen an – von den weiterhin hohen Studierendenzahlen über den demografischen Wandel, den steigenden internationalen Wettbewerb auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung und Globalisierung bis hin zum immer dringlicher werdenden Erfordernis der Nachhaltigkeit.

Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung schließt der Freistaat individuell mit jeder Hochschule eine Zielvereinbarung für die Laufzeit des Bündnisses ab, in der die Entwicklungsaufgaben und –perspektiven für die Hochschule konkretisiert werden. Das Innovationsbündnis Hochschule 4.0 bildet somit als zentrales Instrument in der landesweiten Hochschulentwicklungsplanung die Basis für die zukünftige Profilschärfung und Entwicklung der einzelnen Hochschule.

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